| Pilotprojekte als Gesetzesgrundlage für eine höhere Badesicherheit | ||||||
| Wer kann oder will auf eine technische Überwachung in Schwimmbädern oder Freigewässer verzichten? | ||||||
Es ist unvorstellbar, aber dennoch
wahr, immer wieder ertrinken Badegäste unbemerkt in Schwimmbädern:
Am Dienstag, dem 31. März 2009 gegen 09:30 Uhr ertrank so in Bad
Hersfeld ein vierjähriges Mädchen. Das Kind gehörte zu
einer Gruppe von insgesamt 15 Kindergartenkindern, welche von vier erwachsenen
Personen des Kindergartens betreut wurden. Zum Zeitpunkt des Unglücks
befanden sich drei weitere Aufsichtskräfte der Stadt im Schwimmbad. |
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Es ist eine wissenschaftlich erwiesene
Tatsache, dass eine Badeaufsicht ohne technische Unterstützung
Menschenleben fordern kann und es immer wieder tut. Kamerasysteme sind
untauglich alle vom Verein der Deutschen Wasserrettung geforderten Sicherheitskriterien
zu erfüllen. Wehemmend setzen wir uns für die Realisierung
von Pilotprojekten in Deutschland ein, um die von uns entwickelten Rettungsleitsysteme
für sämtliche Badegäste in allen internationalen Badestätten
installieren zu können. |
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Fertiggestellte Pilotprojekte garantieren
für eine Änderung der deutschen Rechtsprechung. Hierüber
wird der Grundstein dafür gelegt, dass viele internationale Rechtsprechungen
folgen werden. So, dass die weltweiten Schwimmbäder und Freigewässer
gleichermaßen systematisch mit den genannten Sicherheitstechnologien
ausgerüstet werden. Es sind unsere Konzepte, welche die internationale
Wasserrettung auf diesem Wege überhaupt erstmalig bezahlbar machen
wird. |