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Impressum und Satzung

 

Verein der Deutschen Wasserrettung

Geschäftsführer Gerhard Schmitz
Nordstraße 22
41236 Mönchengladbach
E-Mail: geschaeftsstelle@deutsche-wasserrettung.de
Mobil: +49 / 0177 – 958 22 70

USt-ID: DE 121/5790/6220

Bankverbindung:

Stadtsparkasse Mönchengladbach

BLZ 310 500 00

Kto. 33 92 685

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Inhaber: Marco Thamm
Chemnitzer Str. 101a
09224 Chemnitz / OT Grüna
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Funk: 0178/4730014


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Satzung - Verein der Deutschen Wasserrettung

 

Satzung - Verein der Deutschen Wasserrettung
Gründungstag 10. März 2008
Außerordentliche Mitgliederversammlung/
Änderung der Satzung / 29. März 2010

Präambel


Der Verein der Deutschen Wasserrettung wurde am 10. März 2008 von Frau Afaf van Geffen (Mönchengladbach) sowie den beiden Herren Marco Thamm (Chemnitz) und Gerhard Schmitz (Mönchengladbach) gegründet. In sich trägt der Verein der Deutschen Wasserrettung das Know-how und die Verantwortung die weltweiten Hilfs- und Rettungsorganisationen über diesen Verein mit neuartigen Sicherheitstechnologien zur Eindämmung des Ertrinkungstodes auszurüsten.

 

§ 1 – Name und Sitz

1.1 Der Verein trägt den Namen „Verein der Deutschen Wasserrettung“ und hat seinen Sitz in Mönchengladbach.

1.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Vereinsgründung

2.1 Der Verein der Deutschen Wasserrettung ist nicht in das Vereinsregister eingetragen.

2.2 Der Verein der Deutschen Wasserrettung fördert die Realisierung neuartiger Erfindungen in der Badesicherheit und in der Seenotrettung. Zunächst jedoch Pilotprojekte in Schwimmbädern und in Freigewässern zur Bekämpfung des weltweiten Ertrinkungstodes.

2.3 Diese Erfindungen in der Wasserrettung sind geistiges Eigentum des Vereinsvorsitzenden Herrn Gerhard Schmitz.

2.4 Der Verein der Deutschen Wasserrettung unterstützt Wissenschaft, Forschung und Soziales.

§ 3 – Zweck und Ziel des Vereins

3.1 Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wassersports über Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung.

3.2 Vornehmlichstes Ziel und einer der Hauptaufgaben des Vereins der Deutschen Wasserrettung ist es, öffentliche Badebetriebe mit neuen Sicherheitstechnologien auszustatten, um die Badesicherheit zu erhöhen.


3.3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 – Vereinsmitgliedschaft

4.1 Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche durch konkretes Handeln (aktiv) und/oder über die reine Mitgliedschaft (passiv), die zuvor beschriebenen Aufgaben unterstützt.

4.2 Die Vereinsmitgliedschaft kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden.

§ 5 – Vorstand des Vereins

5.1 Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretern. Der Vereinsvorsitzende übt seine Tätigkeit auf Lebzeit aus.

5.2 Der Vereinsvorsitzende übernimmt dauerhaft die uneingeschränkte Geschäftsleitung des Vereins der Deutschen Wasserrettung. Er allein vertritt den Verein der Deutschen Wasserrettung gerichtlich und außergerichtlich.

5.3 Der Vorstand setzt sich ausschließlich aus dem persönlichen Umfeld des Vereinsvorsitzenden zusammen. Im Todesfalle treten die testamentarischen Bestimmungen in Kraft.

5.4 Die Änderung der Satzung obliegt dem Vereinsvorsitzenden ohne die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

5.5 Der Vereinsvorsitzende der Deutschen Wasserrettung ist alleinverantwortlich haftbar.

§ 6 – Vereinsauflösung

6.1 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Deutsche Blindenhilfswerk e. V., die es ausschließlich für gemeinnützi-ge, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

6.2 Speziell soll das Vermögen in diesem Fall für das wissenschaftliche Bildungsprojekt „miniLÜK-Elektro“ an der Fachhochschule Münster verwendet werden, um die Volks- und Berufsbildung, insbe-sondere blinden Menschen zugänglicher zu machen.

6.3 Die Lizenzrechte, welche der Vereinsvorsitzende dem Verein der Deutschen Wasserrettung erteilt hat, erlöschen.

 
 
Verein der Deutschen Wasserrettung
 
Der Vorstand